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   BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B   

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BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B (https://dejure.org/2022,37195)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B (https://dejure.org/2022,37195)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2022 - B 5 R 112/22 B (https://dejure.org/2022,37195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 SGB 6, § 103 SGG, § 106 SGG, § 118 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - Sachverhaltsaufklärung im Rahmen von Verfahren betreffend Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Beiziehung von ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 50/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK-SGG, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .

    Ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag muss vielmehr benennen, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO) und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden soll (vgl BSG Beschluss vom 17.5.2022 - B 5 R 21/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 8) .

    Je mehr Aussagen von Sachverständigen zum Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller von ihm behauptete Unterschiede zum Gegenstand des Beweisthemas machen (vgl BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, sind als Beweisausforschungs- bzw -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (vgl BSG Beschluss vom 17.7.2019 - B 5 R 191/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Es ist zudem höchstrichterlich geklärt, dass hinsichtlich der Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch Gutachten aus anderen Verfahren beigezogen und im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können (vgl BSG Urteil vom 30.10.1985 - 4a RJ 69/84 - juris RdNr 14; BSG Urteil vom 17.6.1993 - 13 RJ 33/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33 S 120 f; BSG Beschluss vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Ob das gewonnene Ergebnis dann ausreicht oder sich das LSG zu weiteren berufskundlichen Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl BSG Urteil vom 17.6.1993 - 13 RJ 33/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33 S 120 f mwN) .

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    "Welche Anforderungen werden an die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit gestellt, wenn - wie hier - eine schwere spezifische Leistungsbehinderung besteht? Genügt es den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG (u.a. B 5 R 68/11 R), wenn ohne weitere Ermittlung der beruflichen Anforderungen der Beruf des Telefonisten und der Beruf einer Büro-/Verwaltungshilfskraft als Verweisungstätigkeit benannt wird?".

    Unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - (SozR 4-2600 § 43 Nr. 18) trägt er im Wesentlichen vor, es sei bisher noch nicht geklärt, welche Anforderungen die zu benennenden Verweisungstätigkeiten haben müssten.

  • BSG, 17.07.2019 - B 5 R 191/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, sind als Beweisausforschungs- bzw -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (vgl BSG Beschluss vom 17.7.2019 - B 5 R 191/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 17.05.2022 - B 5 R 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag muss vielmehr benennen, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO) und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden soll (vgl BSG Beschluss vom 17.5.2022 - B 5 R 21/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Kann der Versicherte die Verweisungstätigkeit nicht ausüben, ist er auch dann (voll) erwerbsgemindert, wenn sein zeitliches Leistungsvermögen uneingeschränkt ist (vgl BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, RdNr 40) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK-SGG, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass ein im Berufungsverfahren anwaltlich vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 iVm § 103 SGG gehört werden kann, wenn er ihn bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.6.2021 - B 13 R 29/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK-SGG, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 104/06 B

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B
    Es ist zudem höchstrichterlich geklärt, dass hinsichtlich der Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch Gutachten aus anderen Verfahren beigezogen und im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können (vgl BSG Urteil vom 30.10.1985 - 4a RJ 69/84 - juris RdNr 14; BSG Urteil vom 17.6.1993 - 13 RJ 33/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33 S 120 f; BSG Beschluss vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

  • BSG, 22.06.2021 - B 13 R 29/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B

    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und

  • BSG, 28.04.2022 - B 5 R 29/22 B

    Höhere Rente unter Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte für einen in der DDR

  • BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 69/84
  • BSG, 28.02.2023 - B 5 R 191/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sofern - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (vgl § 103 SGG ) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 17; Meßling in Krasney/Udsching/ Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321) .

    Je mehr Aussagen von Sachverständigen zum Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller von ihm behauptete Unterschiede zum Gegenstand des Beweisthemas machen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 8.11.2022 - B 5 R 155/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 19; jeweils mwN) .

    Angesichts der bereits vorliegenden Gutachten reicht die allgemein gehaltene Frage, "in welchem zeitlichen Ausmaß und mit welchen sonstigen Einschränkungen er noch tätig sein kann", nicht aus (vgl BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 19 zu bloßen Beweisausforschungsanträgen) .

  • BSG, 24.10.2023 - B 5 R 93/23 B
    Dieser muss sich auf die für den geltend gemachten Anspruch entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände (die "zu begutachtenden Punkte" iS von § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO) beziehen, hier also auf bei der Klägerin bestehende Einschränkungen der Fähigkeit, in einem bestimmten zeitlichen Umfang erwerbstätig zu sein (vgl § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 SGB VI; s dazu zB auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 5 R 51/17 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 19) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 496/20
    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw. unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw. die allein den Zweck haben, dem Kläger, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, sind als Beweisausforschungs- bzw. -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (BSG vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B Rn. 19 m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 75/23 B
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine abstrakt-generelle Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl etwa BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 150/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine abstrakt-generelle Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl etwa BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 44/23 B
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine abstrakt-generelle Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.01.2023 - B 5 R 184/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sofern ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 17; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 R 1620/20
    Dies ergibt sich aus dem Gutachten des S2 vom 07.08.2017, das im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden konnte (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris, Rn. 13; BSG, Beschluss vom 05.08.2020 - B 5 R 78/20 B - juris, Rn. 6), und dem Reha-Entlassungsbericht des O1 vom 31.07.2018.
  • BSG, 23.12.2022 - B 5 R 170/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Sachaufklärungsrüge ist damit nicht anforderungsgerecht erhoben (vgl zu den Anforderungen zB BSG Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B - juris RdNr 17 mwN) .
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